Futur I Indikativ - konjugieren von Verben

Das Futur I Indikativ wird mit dem Hilfsverb "werden" in der Präsens Indikativ Form und dem Infinitiv des entsprechenden Verbs gebildet. Mit dieser Verbform wird Bezug auf Zukünftiges bzw. auf Vermutetes in der Gegenwart genommen.

Der Indikativ ist neben dem Konjunktiv und dem Imperativ der dritte Modus des Verbs im Deutschen und wird auch als Normalmodus bzw. Wirklichkeitsform bezeichnet (Konjunktiv = Möglichkeitsform, Imperativ = Befehlsform).

Bei Zukünftigem handelt es sich um Sachverhalte, die zum Zeitpunkt sprachlichen Bezugnehmens noch nicht begonnen haben.
Beispiel: Ich werde morgen Äpfel kaufen.


Das Hilfsverb "werde" in der konjugierten Form steht meist nach dem Subjekt des Satzes, in diesem Fall "ich", während das Hauptverb im Infinitiv, in Beispielfall "kaufen", meist am Satzende steht. Diese Satzstellung der Verbklammer wird meist beibehalten, unabhängig davon, wie lang der Satz ist.
Beispiel: Ich werde morgen nach der letzten Schulstunde im Supermarkt des Einkaufzentrums Äpfel kaufen.


Auch ohne die Einfügung temporaler Adverbien wird durch die Form des Futur I Indikativ Zukünftiges ausgedrückt und verstanden.
Beispiel: Wir werden eine Lösung für dieses Problem finden. (morgen, nächste Woche etc.)
Das Futur I hat im Hinblick auf zukünftiges Geschehen die gleiche Bedeutung wie das Präsens des Zukünftigen. Mit dieser Zeitform erfolgt die gleiche Aussage hinsichtlich Zukünftigem, das zum Sprechzeitpunkt noch nicht begonnen hat.
Beispiel: Ich kaufe morgen Äpfel. (Zeitangabe)
Ich kaufe morgen nach der letzten Schulstunde im Supermarkt des Einkaufzentrums Äpfel. 
(Zeitangabe).
Wir finden eine Lösung für dieses Problem. (Kontext)


Um bei der Verwendung des Präsens auf einen Sachverhalt in der Zukunft hinzuweisen, muss durch die Verwendung temporaler Bestimmungen bzw. aus dem Kontext hervorgehen, dass es sich um Zukünftiges handelt.

Mit dem Futur I Indikativ kann auch eine feste Absicht ausgedrückt werden.
Beispiel: Ich werde Sie sobald wie möglich anrufen.

Hier drückt der Sprecher seine feste Absicht aus, den Angesprochenen in jedem Fall anzurufen.
Das Futur I Indikativ kann auch dazu verwandt werden, einen Befehl auszudrücken, hier ist die Funktion gleich dem Imperativ. In diesem Fall wendet sich der Sprecher an eine mit du oder in der Höflichkeitsform Sie angesprochene Person. Im Falle mehrerer Personen wird die ihr-Form oder Sie-Form im Plural angewandt.
Beispiel: Du wirst jetzt zur Schule gehen. (Vergleichbare Aussage mit der Imperativ-Form: Geh zur Schule!)
Sie werden diesen Bericht schreiben. (Schreiben Sie diesen Bericht!)
Ihr werdet das Zimmer aufräumen. (Räumt das Zimmer auf!)

Das Futur I Indikativ wird auch angewandt, wenn etwas Vermutetes in der Gegenwart ausgedrückt werden soll. Dabei läuft das Geschehen bereits zum Sprechzeitpunkt. Der Sprecher bringt mit dieser Form zum Ausdruck, dass er einen gewissen Umstand vermutet, aber sich dessen nicht ganz sicher ist.
Beispiel: Lena ist noch nicht zu Hause. Sie wird (noch) arbeiten.
Nach der langen Reise werdet ihr (sicher) durstig sein.
Monika ist nicht zur Schule gekommen. Sie wird krank sein.

Um den Bezug zur Gegenwart herzustellen, können temporale Bestimmungen wie "jetzt" oder "noch" eingefügt werden. Auch kann man die Vermutung mit Adverbien wie "sicher" oder "wahrscheinlich" unterstreichen.Vermutungen zur Vergangenheit werden dagegen nicht mit dem Futur I Indikativ sondern dem Futur II Indikativ ausgedrückt.


Deutsch Lernen - Verben, Adjektive und Nomen mit Präpositionen:

Das Synonym Alphabet

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z