Antwort:
Redaktion: Als Abtreibung bezeichnet man die Methode zur gewollten Schwangerschaftsunterbrechung, bei dem der Fötus bis zum 3. Monat über die Vagina der schwangeren Frau entfernt wird. Zum Einsatz kommt dabei zumeist die
Absaugmethode bei der durch Erzeugung von Unterdruck und Ausschälen der Gebärmutter die Schwangerschaft beendet wird. Die Abtreibung ist bis zu 3 Monate nach Beginn der Schwangerschaft straffrei, wenn sich die Frau vorher einer Beratung unterzogen hat. Die Entscheidung über eine Abtreibung bis dahin bleibt aber letztlich der schwangeren Frau vorbehalten. Insgesamt ist die Abtreibung eine ethisch, rechtlich und medizinisch sehr umstrittene Maßnahme, bei der zwischem dem Recht der Frau auf Ihren eigenen Körper und dem Recht auf Leben des ungeborenen Kindes stets abgewogen werden muß.