Dora hat folgende Frage:

Vielleicht kann mir wer sagen ob das normal i ...?

Vielleicht kann mir wer sagen ob das normal ist wenn die Besuchsbegleiterin zu persönlich und für mich weniger als Professionelle Besuchsbegleitung auf mich und meinen Lebensgefährten wirkt. Kurze Zusammenfassung: Seit Mai machen wir eine Besuchsbegleitung in einen Besuchskaffee - damit meine Tochter Ihren Vater kennenlernt - der 3 Jahre im Ausland gelebt hat. Und nun begrüsst die Besuchsbegleitung meine Tochter die 4 Jahre alt ist mit einen Kuss, und beim abholen hat Sie sie ständig gestreichelt, mein Lebensgefährte meinte es war Ihm schon zu viel und er war kurz davor was zu sagen, aber da unserer Tochter neben uns stand hat er es nicht gemacht. Ist so eine Beziehung für eine Besuchsbegleitung normal, Küsschen und ständiges streicheln oder geht das schon zu weit - da es ja Ihr Beruf ist professionell als Begleitung tätig zu sein. Auf der Seite vom Bundesministerium habe ich keine genaue Beschreibung gefunden...daher bitte ich um eure Hilfe ob jemand erfahrung hat.
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Dora: Noch zu dem Thema: Ich habe jetzt mit dem Bundesministerium von der Abteilung Besuchsbegleitung telefoniert. Sehr höflich und Sie meint die Besuchsbegleiterin muss ein neutrale Dritte Person sein. Und das Küsschen geben und streicheln nicht mehr neutral ist- Sie wird sich aber noch genau Informieren und mich noch mal Anrufen. Ich bin sehr verwirrt, ich und mein Lebensgefährte dürfen die Besuchsbegleitung nur mit Sie anreden- das wurde am Anfang geklärt - doch was Vermittle ich da meiner Tochter, ich würde doch nie im Leben einer Person mit der ich per Sie bin - meine Tochter streicheln lassen oder ein Küsschen geben lassen. Wie gesagt ich bin jetzt verwirrt was ich jetzt machen soll.
Daniela: Ich finde es gut das du dich jetzt auch gleich persönlich informiert hast. Also ok finde ich das sicherlich nicht. Vielleicht kannst du ja das Besuchskaffee wechseln. Immerhin ist ja das keine einrichtung wie Kindergarten oder Schule, wo die Kinder natürlich auch einen Bezug zu der Tante oder Lehrerin bekommen, sondern es geht nur um das kennenlernen zwischen Vater und Tochter. Ausser das sie anwesend ist und eventuell Berichte über diese treffen mit Ihren Vater schreibt, darf sie da eher nur im Hintergrund mal sein.

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Queswer Wann ist es eine Kindeswohlgefährdung? Wie sieht ein Gericht eine Kindeswohlgefährdung? Bei meiner kleinen Tochter sie ist 4 Jahre alt und sieht Ihren Vater mittels einer Besuchsbegleitung (weil Vater war 3 Jahre im Ausland und wollte seine Tochter nicht sehen - jetzt hat er Besuchsrecht beantragt). Jetzt hatte meine Tochter einen Unfall und bis heute weiß ich nur wage was genau das für ein Unfall war. Am Anfang hat mir die Besuchsbegleiterin gesagt- meine Tochter war zu müde und ist gefallen. Meine Tochter erzählte mir was anderes. Habe dann genau nach gefragt und bekam die Anwort (per Mail, also schriftlich) Das der Kindsvater meine Tochter auf einem Sitzkissen hinter sich her zog. Mehr Information habe ich bis heute nicht bekommen - ich weiß nicht ist sie gestanden, gesessen, ist sie auf einen harten Boden, oder sogar auf einen Gegenstand gefallen usw.. Jetzt war ich bei Gericht und habe gesagt- ich will wissen was da Geschehen ist, immerhin habe ich die alleinige Obsorge. Ich als Mutter mit der alleinigen Obsorge weiß nicht was geschehen ist, ich sah nur die blauen Flecken im Gesicht und müsste mit ihr ins Krankenhaus weil ihr so schlecht war. Das war auch jetzt schon der zweite Anlauf, meine erste Richterin verstand das nicht, das ich wissen will was geschehen ist. Jetzt hat es zwar ein Richter aufgenommen- bin gespannt was für eine Antwort kommt. Kann man dies schon unter Kindeswohlgefährdung einordnen. Nicht mal Eis haben Sie meiner Tochter aufgelegt, sondern ich bekam die Information, das Sie das Eis nicht gefunden haben.
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