Horst hat folgende Frage:

Was genau ist eine Steißlage?

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Redaktion: Die Steißlage wird auch als Beckenendlage bezeichnet. Dabei liegt nicht der Kopf, sondern das Beckenende des ungeborenen Kindes zum Ausgang der Gebärmutter. Der Kopf des Kindes liegt also am oberen Rand der Gebärmutter, der auch als Fundus uteri bezeichnet wird.
Das Kind liegt also mit dem Kopf nach oben, statt nach unten, in der Steißlage. Die Steißlage kommt nur bei 3 bis 5 Prozent aller werdenden Mütter vor. Die genaue Ursache für die Steißlage kann meistens nicht geklärt werden.
Die Steißlage des ungeborenen Kindes tritt meistens bei Frauen auf, die ihr erstes Kind zur Welt bringen. 50 Prozent der Fälle beziehen sich auf die Erstgebärenden. Zu beobachten ist jedoch ein genetischer Zusammenhang. Wenn die Frau selbst in Steißlage zur Welt gekommen ist, besteht eine mehr als 50-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter ihr Kind auch in Steißlage zur Welt bringt.
Um das Kind in die richtige Position zu bewegen, also in die Schädellage, können unterschiedliche Methoden von außen angewandt werden, wie z. B. die Moxibustion. Dabei handelt es sich um eine Wärmebehandlung am Akupunkturpunkt des kleinen Zehs von der werdenden Mutter.

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Queswer Wann ist es eine Kindeswohlgefährdung? Wie sieht ein Gericht eine Kindeswohlgefährdung? Bei meiner kleinen Tochter sie ist 4 Jahre alt und sieht Ihren Vater mittels einer Besuchsbegleitung (weil Vater war 3 Jahre im Ausland und wollte seine Tochter nicht sehen - jetzt hat er Besuchsrecht beantragt). Jetzt hatte meine Tochter einen Unfall und bis heute weiß ich nur wage was genau das für ein Unfall war. Am Anfang hat mir die Besuchsbegleiterin gesagt- meine Tochter war zu müde und ist gefallen. Meine Tochter erzählte mir was anderes. Habe dann genau nach gefragt und bekam die Anwort (per Mail, also schriftlich) Das der Kindsvater meine Tochter auf einem Sitzkissen hinter sich her zog. Mehr Information habe ich bis heute nicht bekommen - ich weiß nicht ist sie gestanden, gesessen, ist sie auf einen harten Boden, oder sogar auf einen Gegenstand gefallen usw.. Jetzt war ich bei Gericht und habe gesagt- ich will wissen was da Geschehen ist, immerhin habe ich die alleinige Obsorge. Ich als Mutter mit der alleinigen Obsorge weiß nicht was geschehen ist, ich sah nur die blauen Flecken im Gesicht und müsste mit ihr ins Krankenhaus weil ihr so schlecht war. Das war auch jetzt schon der zweite Anlauf, meine erste Richterin verstand das nicht, das ich wissen will was geschehen ist. Jetzt hat es zwar ein Richter aufgenommen- bin gespannt was für eine Antwort kommt. Kann man dies schon unter Kindeswohlgefährdung einordnen. Nicht mal Eis haben Sie meiner Tochter aufgelegt, sondern ich bekam die Information, das Sie das Eis nicht gefunden haben.
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