Frieda hat folgende Frage:

Wie bezeichnet Ihr die Geschlechtsteile bei 2 ...?

Wie bezeichnet Ihr die Geschlechtsteile bei 2 bis 4 Jährige? Mein kleiner Mann ist 2 und möchte schon mal den Namen seines kleinen Begleiter wissen. Soll man da gleich Penis und bei Mädchen Scheide sagen, oder eben so Schniedel oder sonstiges was es so gibt. Wie macht ihr das?
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Sandra: ich sagst so wie sie heißen, Penis und Scheide, ganz einfach. ist ja kein Schimpfwort
Clara: Hallo Frieda, ich war auch schon in dieser Situation, meine kleine war schon im Kindergarten. Ich habe mich damals auch erkundigt und alle haben mir auch geraten, die Geschlechtsteile beim Namen zu nennen wenn Kinder fragen. Daher wie auch schon oben von Sandra geschrieben, die Namen der Geschlechtsteile sind keine Schimpfwörter.

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Queswer Wann ist es eine Kindeswohlgefährdung? Wie sieht ein Gericht eine Kindeswohlgefährdung? Bei meiner kleinen Tochter sie ist 4 Jahre alt und sieht Ihren Vater mittels einer Besuchsbegleitung (weil Vater war 3 Jahre im Ausland und wollte seine Tochter nicht sehen - jetzt hat er Besuchsrecht beantragt). Jetzt hatte meine Tochter einen Unfall und bis heute weiß ich nur wage was genau das für ein Unfall war. Am Anfang hat mir die Besuchsbegleiterin gesagt- meine Tochter war zu müde und ist gefallen. Meine Tochter erzählte mir was anderes. Habe dann genau nach gefragt und bekam die Anwort (per Mail, also schriftlich) Das der Kindsvater meine Tochter auf einem Sitzkissen hinter sich her zog. Mehr Information habe ich bis heute nicht bekommen - ich weiß nicht ist sie gestanden, gesessen, ist sie auf einen harten Boden, oder sogar auf einen Gegenstand gefallen usw.. Jetzt war ich bei Gericht und habe gesagt- ich will wissen was da Geschehen ist, immerhin habe ich die alleinige Obsorge. Ich als Mutter mit der alleinigen Obsorge weiß nicht was geschehen ist, ich sah nur die blauen Flecken im Gesicht und müsste mit ihr ins Krankenhaus weil ihr so schlecht war. Das war auch jetzt schon der zweite Anlauf, meine erste Richterin verstand das nicht, das ich wissen will was geschehen ist. Jetzt hat es zwar ein Richter aufgenommen- bin gespannt was für eine Antwort kommt. Kann man dies schon unter Kindeswohlgefährdung einordnen. Nicht mal Eis haben Sie meiner Tochter aufgelegt, sondern ich bekam die Information, das Sie das Eis nicht gefunden haben.
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